FreiwilligeFeuerwehrEdingen

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Wieviel Feuerwehr braucht eine Gemeinde?

Mit dieser Frage beschäftigten sich Bürgermeister Hans Werner Bender und Gemeindebrandinspektor Jens Petri während eines 3 tägigen Seminars an der Landesfeuerwehrschule in Kassel. Wer auch erfahren möchten woran sich Größe und Austattung einer Freiwilligen Feuerwehr bemessen der sollte weiterlesen



 

Wie viel Feuerwehr muss sich eine Gemeinde leisten, woran orientiert sich das und wer legt das alles fest?

 

Dazu gibt es in Hessen verschiedene Rechtsgrundlagen zum einen das HBKG (hessisches Gesetz über den Brandschutz und die allgemeine Hilfe) und zum anderen die Feurwehr-Organisationsverordnung.

 

Im Paragraf 3 des HBKG sind die Aufgaben der Gemeinden beschrieben hier heisst es unter anderen:

 

Die Gemeinden haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe

 

1. in Abstimmung mit den Landkreisen eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung zu erarbeiten, fortzuschreiben und daran orientiert eine den örtlichen Erfordernissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, diese mit den notwendigen baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie technischer Ausrüstung auszustatten und zu unterhalten..

 

2) Die Gemeindefeuerwehr ist so aufzustellen, daß sie in der Regel zu jeder Zeit und an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereichs innerhalb von zehn Minuten nach der Alarmierung wirksame Hilfe einleiten kann.

 

In dem oben genannten Bedarfs und Entwicklungsplan wird eine Sollwert für die Austattung und Personele Stärke der Feuerwehr ermittelt.

 

Ein wichtiges Kriterium ist hierbei die Aufteilung in Schutzbereiche. Ein Schutzbereich ist vereinfacht ausgedrückt, der Bereich in der eine Feuerwehr von ihrem Feurwehrgerätehaus aus in 10 Minuten nach der Alarmierung, wirksame Hilfe einleiten kann.

 

Wirksame Hilfe gilt dann als eingeleitet, wenn ein Feuerwehrfahrzeug mit mindestens 6 Feuerwehrleuten an der Einsatzstelle angekommen ist und der Fahrzeugführer beginnt die Lage zu erkunden. Weitere Fahrzeuge und Einsatzkräfte sind zeitnah nachzuführen.

 

Sind die Schutzbereiche (und somit auch die Standorte der Feuerwehrhäuser) festgelegt, werden diese in Gefährdungstufen eingeteilt und zwar für:

 

 

Je nach Einstufung in diese Gefährdungsstufen wird dann anhand einer Tabelle der Fahrzeugbedarf ermittelt, den die Kommune vorhalten muss. Über den Fahrzeugbedarf lässt dich dann der Personalbedarf ermitteln inklusive einer Ausfallreserve von 100%.

 

Wenn der Soll Bedarf ermittelt wurde wird ein Vergleich gegen das Ist ausgeführt und entsprechende Maßnahmen wie Fahrzeugbeschaffung und ähnliches abgeleitet.

 

in der Gemeinde Sinn gibt es 3 Schutzbereiche Sinn, Edingen und Fleisbach.

 

Der Schutzbereich Sinn ist der in den Gefährdungsstufen am höchsten

eingestufte und zwar in:

 

Brandgefahr B4

 

Gebäude: über 8 m Brüstungshöhe
- zum überwiegenden Teil großflächig geschlossene Bauweise
- Mischnutzung u.a. mit Gewerbegebieten
- große bauliche Anlagen oder Räume besonderer Art und Nutzung
- Industrie- oder Gewerbebetriebe mit erhöhtem Gefahrstoffumgang ohne
Werkfeuerwehr

 

 

Technische Hilfe TH3

  

- Bundesstraßen
- größere Gewerbebetriebe ohne Schwerindustrie

 

 

 

Gefahrstoffe ABC 3

  

Chemische Anlagen oder Betriebe vorhanden, die in mittlerem oder großem Umfang
mit Chemischen-Gefahrstoffen umgehen. Chemikalienhandlungen oder -lager.

 

 

Wassergefahren W2

 

- größere Weiher, Badeseen
- Flüsse oder Seen ohne gewerbliche Schifffahrt

 

 

Mit diesen Einstufungen bewegen wir uns, was das Gefahrenpotential angeht, im Bereich der großen Städte in Lahn Dill Kreis wie zum Beispiel Herborn oder Dillenburg.

 

Der Bedarfs und Entwicklungsplan der Gemeinde Sinn ist aus dem Jahr 2011 und muss im Jahr 2015 fortgeschrieben werden.

 

Bei weiteren Fragen zum Thema wenden Sie sich gerne an den Gemeindebrandinspektor Herrn Jens Petri:

 

jens.petri@feuerwehr-edingen.de

 

 

 


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